/.Warum ist für die Pferdekremierung eine Ausnahmegenehmigung nötig?
Pferde zählen in Deutschland zu den Equiden und unterliegen der gesetzlichen Tierkörperbeseitigungspflicht. Eine Ausnahmegenehmigung des Veterinäramts ist daher notwendig, um von dieser Pflicht abzuweichen und eine Abholung und Kremierung zu ermöglichen.
/.Mit welchen Kosten ist eine Ausnahmegenehmigung verbunden?
Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Pferdekremierung werden vom zuständigen Veterinäramt festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Die Höhe der Gebühr können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt anfragen.
Nach der Antragsgenehmigung erhalten Sie persönlich Post vom Veterinäramt mit dem Gebührenbescheid für das Ausstellen des Antrags auf Ausnahmegenehmigung. Den Betrag zahlen Sie direkt an das Veterinäramt. Horsia hat weder auf die Gebührenhöhe noch auf die Zahlungen einen Einflus.
/.Wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für die Kremierung meines Pferdes?
Die Ausnahmegenehmigung für die Abholung und Kremierung eines Pferdes wird beim zuständigen Veterinäramt beantragt. Zuständig ist immer das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Gebiet das Pferd verstorben ist oder eingeschläfert wurde.
Bei der regulären
Einzelkremierung (Rundum-Sorglos) übernehmen wir alle notwendigen Formalitäten für Sie, von der Antragstellung bis zur Genehmigung. Bei der
Einzelkremierung Basic müssen Sie sich selbst um die Beantragung beim Veterinäramt kümmern. Wir stellen Ihnen hierfür die erforderlichen Dokumente bereit.
/.Wie kann ich den Kremierungsservice bezahlen? Wann ist der Zeitpunkt der Bezahlung?
Eine Anzahlung kann direkt vor Ort erfolgen. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung über den Restbetrag, den Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt begleichen können. Sie müssen den gesamten Betrag also nicht sofort bezahlen.
Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen zur Verfügung:
PayPal, Vorabüberweisung, Barzahlung bei der Abholung Ihres Pferdes sowie Ratenzahlung nach positiver Bonitätsprüfung.
/.Wie kann ich mir sicher sein, dass es sich um die Asche meines Pferdes handelt?
Ihr Pferd erhält eine 10-stellige persönliche Identifikationsnummer, die es von der Abholung bis zur Übergabe seiner Asche begleitet. Diese Nummer wird digital in unsere Software übertragen und dokumentiert. Jeder Schritt ist somit für uns nachverfolgbar und kann Ihnen mitgeteilt werden.
/.Wird der ganze Körper meines Pferdes kremiert?
Ja, die Anlagen sind für die Einäscherung von Pferden dimensioniert, sodass Pferde aller Größen ausreichend Platz darin finden.
/.Was ist die Sammelkremierung?
Bei einer
Sammelkremierung (Sammeleinäscherung) wird Ihr Pferd gemeinsam mit anderen geliebten Haustieren eingeäschert. Dabei vermischen sich die Aschen. Diese Asche ist keinem einzelnen Tier mehr zuzuordnen. Ein symbolischer Teil wird im Anschluss würdevoll auf dem Streubeet oder in einer Streuurne des jeweiligen Krematoriums beigesetzt. Diese Ruhestätte können Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen, um etwas zum Gedenken niederzulegen und Ihrem Pferd nahe zu sein. Unsere Anlagen sind sehr schöne Orte, die mit viel Liebe von uns gepflegt und von den Besuchern mitgestaltet werden.
/.Wieviel Asche bleibt von meinem Pferd über?
Bei der Kremierung eines Pferdes können Aschemengen bis zu 30 kg entstehen. Vielleicht möchten Sie diese oder einen Teil davon in einer schönen Urne aufbewahren? Wir haben ein ausgewähltes Sortiment an Urnen und Schmuckstücken für Sie zusammengestellt und freuen uns über einen Besuch im
Horsia Urnenshop.
/.Wie lange dauert es, bis die Asche von meinem Pferd zurück ist?
Nach der Kremierung kann es bis zu 14 Tage dauern, bis Sie die Asche zurückerhalten. Die Asche Ihres Pferdes kann an einem unserer Standorte abgeholt oder direkt zu Ihnen nach Hause überführt werden.
/.Was muss ich über über den Equidenpass wissen?
Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, sind mit einem elektronisch auslesbaren Transponder zu kennzeichnen. Dies ist bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) als beauftragte Stelle des Landes NRW zu beantragen. Der Equidenpass ist ein lebenslanges Begleitdokument des Pferdes, mit Angaben zum Transponder und zum Besitzer/Eigentümer. Ziel ist eine eindeutige Identifikation des Pferdes, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Pferd in der EU auch als Lebensmittellieferant gilt. Die Pass- und Transponderdaten werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Man kann sich beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob die Umschreibung des Passes vor Ort möglich ist. Ohne Equidenpass darf ein Pferd nicht transportiert oder übernommen werden.
Der Pferdebesitzer ist verantwortlich, dass die Angaben im Equidenpass vollständig und aktuell sind. Er muss diese beim Kauf/Übernahme des Pferdes prüfen und umschreiben lassen. Dies ist besonders auch für Pensionsställen relevant, da auch hier die Auflage des Stallbetreibers ist, den Equidenpass auf Vollständigkeit zu überprüfen. Hier geht es um die sogenannte Hohlschuld, die besagt, dass der Pferdebesitzer für alle entstehenden Kosten des Pferdes haftbar ist.
Um Missverständnisse und Probleme mit dem Veterinäramt zu vermeiden, empfehlen wir allen Pferdebesitzern, den Equidenpass zu aktualisieren, insbesondere Eigentümerwechsel, Namens- und Adressänderungen. Jede private Pferdehaltung muss bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt gemeldet sein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
/.Wie wird mein Pferd transportiert bzw. abgeholt?
Wir kommen mit unserem geschulten Horsia Fahrer mit einem speziell für Ihr Pferd eingerichteten Anhänger zu Ihnen und ermöglichen so eine behutsame Einzelabholung Ihres Pferdes. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unseren empathischen Umgang in dieser schweren Situation.
Ihr Pferd wird grundsätzlich einzeln abgeholt und transportiert. Unsere Fahrzeuge sind mit einer speziell angefertigten Seilwinde ausgestattet, die es uns ermöglicht, Ihr Pferd besonders behutsam zu verladen. Bei der Abholung haben Sie natürlich die Möglichkeit, dabei zu bleiben, bis Ihr Liebling verladen ist. Wir geben Ihnen den Raum und die Zeit, dass Sie sich ganz in Ruhe von Ihrem Pferd verabschieden können.
/.Welche Vorbereitungen kann ich vorab treffen?
Sie können eine
Notfallakte auf unserer Homepage erstellen. Mit Ihren gespeicherten Daten und denen Ihres Tieres können wir vorab die nötigen Unterlagen vorbereiten und Ihnen diese – im Ernstfall – zum Unterschreiben zusenden.
/.Wie schnell ist eine Abholung möglich?
Eine Abholung ist innerhalb von 12 bis 36 Stunden möglich. Eine gute Vorbereitung ermöglicht uns eine zeitnahe Abholung. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie sich vorab bei uns
informieren.
/.Welche Leistungen sind in den Gesamtkosten enthalten?
In den Gesamtkosten sind die Einzelabholung und Kremierung Ihres Pferdes, Ponys oder Esels enthalten. Sie erhalten von uns außerdem eine Kremierungsurkunde mit dem Namen Ihres Pferdes und dem Datum der Einäscherung. Bei einer
Einzelkremierung erfolgt zudem die Rückführung der gesamten oder einem Teil der Asche. Die Hilfe bei allen Formalitäten wie Sondergenehmigung und Transportmeldung Ihres Pferdes bei den Behörden sind selbstverständlich inbegriffen. Es kommen keine weiteren Gebühren, wie z.B. die Reinigung des Anhänger-Gespanns, hinzu.
/.Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?
Das hängt vornehmlich von der Kremierungsart ab. Wir unterscheiden zwischen
4 Kremierungsarten: die
Einzelkremierung,
Diamantbestattung, Einzelkremierung-Basic und der
Sammelkremierung. Des Weiteren entscheidet jeweils die Größe des Pferdes über die Preiskategorie innerhalb der Kremierungsart. Die Transportkosten sind entfernungsabhängig. Für eine konkrete Preisauskunft können Sie uns per
E-Mail oder über unser
Kontaktformular kontaktieren. Wir beraten Sie gern und ermitteln den genauen Preis für Sie.
/.Können alle Pferde kremiert werden? Oder gibt es Ausnahmen?
Jedes Pferd darf kremiert werden, wenn Ihr Tierarzt mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung bestätigt, dass keine anzeigepflichtige Krankheit vorliegt und ein Equidenpass vorhanden ist.